Fachkonzepte und Gutachten
Wenn ein Schaden zu bewerten ist oder festgelegt werden muss, wie ein Objekt zu reinigen ist: unabhängig, nachvollziehbar begründet und aus der Praxis der Gebäudedienstleistung heraus.
Wenn eine Einschätzung Bestand haben muss
Ein Bodenbelag ist nach vier Jahren stumpf und fleckig. Der Auftraggeber sagt, der Dienstleister habe schlecht gereinigt. Der Dienstleister sagt, der Belag sei mangelhaft verlegt oder ungeeignet gewählt. Beide meinen es ernst, beide haben Argumente, und beide können ihre Position nicht belegen.
Solche Situationen entstehen selten aus Nachlässigkeit. Sie entstehen, weil nirgends festgelegt war, welche Oberfläche mit welchem Verfahren behandelt wird. Das Leistungsverzeichnis beschreibt Räume, Flächen und Turnusse. Was es fast nie beschreibt: welcher Belag wo liegt und was er verträgt.
Daraus ergeben sich zwei Fragen, die wir beantworten. Rückblickend: Was liegt vor, und woran liegt es? Vorausschauend: Wie soll in diesem Objekt gereinigt werden? Häufig führt die erste Frage zur zweiten.
Warum unsere Einschätzung Bestand hat
Unabhängig von Anbieterinteressen
Wir verkaufen keine Reinigungsleistungen, keine Chemie und keine Maschinen. Unsere Einschätzung hat kein wirtschaftliches Interesse an einem bestimmten Ergebnis, und wir vertreten in einem Projekt immer nur eine Seite.
Aus der Praxis, nicht vom Schreibtisch
90+ Jahre Branchenerfahrung im Team, aus der operativen Objektverantwortung ebenso wie aus der Vergabe. Ob ein Verfahren zu einer Oberfläche passt, beurteilen wir aus eigener Anwendung.
Belastbar gegenüber Dritten
Ein Gutachten muss auch in einer Gremiensitzung bestehen, in der niemand vom Fach ist. Wir dokumentieren die Herleitung, nicht nur das Ergebnis. Christian Schuhen ist DGuSV-zertifizierter Sachverständiger, geprüft und zertifiziert durch den Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband.
Was wir erstellen und prüfen
Die Bausteine teilen sich in zwei Richtungen. Die ersten drei klären, was vorliegt und woran es liegt. Die letzten drei legen fest, wie künftig gearbeitet wird. In der Praxis beginnt es meist mit einem Schaden und endet bei einem Konzept – sinnvoller wäre die umgekehrte Reihenfolge, aber sie kommt selten vor.
Schadensgutachten an Oberflächen und Belägen
Vergraute Flächen, angegriffenes Linoleum, zerkratzte Kunststoffbeläge, stumpfer Naturstein im Sanitärbereich. Wir stellen den Befund fest, ordnen ihn räumlich zu und benennen die wahrscheinliche Ursache.
Bewertung strittiger Leistungserbringung
Abgleich zwischen vertraglich vereinbarter und tatsächlich erbrachter Leistung, mit Feststellung der Abweichungen und ihrer Erheblichkeit.
Stellungnahmen für Gremien und Aufsicht
Aufbereitung fachlicher Sachverhalte für Rat, Aufsichtsrat oder Rechnungsprüfung, in einer Form, die ohne Vorkenntnisse lesbar bleibt.
Reinigungskonzept erstellen
Bestandsaufnahme der Oberflächen, zulässige Verfahren je Belag, Turnusse und Grundreinigungszyklen, Ausschlüsse, Hygieneanforderungen je Bereich sowie Zuständigkeiten und Fortschreibung.
Bestehende Konzepte und Leistungsverzeichnisse prüfen
Der Blick von außen auf ein vorhandenes Dokument: Was fehlt, was ist überholt, wo entstehen Lücken zwischen Beschreibung und Betrieb.
Objektbegehung und Fortschreibung
Ein Konzept beschreibt ein Objekt zu einem Zeitpunkt. Nach Umbauten, Nutzungsänderungen oder einem Dienstleisterwechsel gehört es überprüft.
Wenn aus der Einschätzung eine Entscheidung wird
Ein Gutachten beantwortet eine Frage, aber es trifft keine Entscheidung. In den meisten Fällen, die wir begutachten, endet die Feststellung bei derselben Lücke: Es war nie festgelegt, wie in diesem Objekt zu reinigen ist. Auf Wunsch begleiten wir, was daraus folgt – das Gespräch mit dem Dienstleister, die Erstellung des Reinigungskonzepts, die Anpassung des Leistungsverzeichnisses. Die Grundlagen liegen dann bereits vor, das spart die Einarbeitung.
Was uns am häufigsten gefragt wird
Wofür wird ein Gutachten typischerweise benötigt?
Am häufigsten bei Schäden an Oberflächen und Belägen, wenn zwei Seiten sich über die Ursache uneinig sind. Daneben bei strittiger Leistungserbringung im laufenden Vertrag und dann, wenn ein Gremium eine Entscheidung nachvollziehen können muss. In allen drei Fällen geht es weniger darum, ob etwas vorliegt – das ist meist sichtbar – als darum, woran es liegt. Und daran hängt, wer es bezahlt.
Sind Sie öffentlich bestellter Sachverständiger?
Christian Schuhen ist DGuSV-zertifizierter Sachverständiger, geprüft und zertifiziert durch den Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband. Unsere Gutachten stützen sich auf 90+ Jahre Branchenerfahrung im Team, aus der Ausschreibung ebenso wie aus der operativen Steuerung. Für Gerichtsverfahren, die einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangen, sind wir nicht die richtige Adresse; dafür vermitteln wir gern weiter.
Was ist der Unterschied zwischen einem Reinigungskonzept und dem Leistungsverzeichnis?
Das Leistungsverzeichnis beschreibt, was gemacht wird: Räume, Flächen, Turnusse. Es ist ein Vergabedokument und muss so beschaffen sein, dass Anbieter vergleichbare Angebote abgeben können. Das Reinigungskonzept beschreibt, wie: welcher Belag wo liegt, welches Verfahren dafür zulässig ist, was ausdrücklich nicht verwendet werden darf. Für die Ausschreibung genügt das Leistungsverzeichnis. Für den Betrieb nicht – und genau dort entstehen die Schäden.
Wie lange dauert eine Begutachtung?
Eine Einschätzung zu vorliegenden Unterlagen liegt meist innerhalb von ein bis zwei Wochen vor. Ein Schadensgutachten mit Ortsbegehung braucht länger, weil die Feststellungen vor Ort erhoben und räumlich zugeordnet werden müssen. Rechnen Sie mit drei bis vier Wochen ab Begehung.
Ist ein Gutachten gegenüber der Rechnungsprüfung verwendbar?
Ja, sofern es die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit erfüllt: dokumentierte Grundlagen, offengelegte Annahmen, begründete Schlüsse. Darauf legen wir den Aufbau an. Ob es im konkreten Fall genügt, entscheidet die prüfende Stelle.
Weiterführende Inhalte
Fachbeiträge zu diesem Thema aus unserem Blog.
Schadensbilder in der Gebäudereinigung: wenn die Oberfläche leidet
Eigenreinigung oder Fremdvergabe: wie man das seriös rechnet
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