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Beratung für Auftraggeber im öffentlichen und privaten Sektor

Ausschreibung Catering und Verpflegungsleistungen
fachlich vorbereitet

Wir entlasten Ihre Fachabteilung bei der Vorbereitung, verhindern die typischen Fehler in der Leistungsbeschreibung und bringen belastbare Marktkenntnis in Ihre Vergabe.

Was eine gute Ausschreibung Catering ausmacht — und was schiefgehen kann

Bei der Beauftragung von Verpflegungsleistungen zeigen sich Qualitätsprobleme schnell und sichtbar: Die Akzeptanz der Speisen bei Schülerinnen, Schülern, Mitarbeitenden oder Patienten lässt nach, Kostformenanforderungen werden nicht zuverlässig eingehalten, Speisepläne werden im Vertragsverlauf einseitig, vorgegebene Bio-Anteile bleiben formal auf dem Papier. Solche Probleme sind selten Zufall — sie haben fast immer ihre Wurzel in der Ausschreibung.

Hinzu kommt: Das Vergabeverfahren selbst muss strukturiert und dokumentiert werden — von der Bedarfsanalyse über die Leistungsbeschreibung bis zur Bieterbewertung und Zuschlagsentscheidung. Jede dieser Phasen bindet Kapazitäten in der Beschaffungsstelle und der Gebäudeverwaltung, die parallel ihr Tagesgeschäft bewältigen muss.

Das lässt sich vermeiden.

Drei Gründe, warum wir beauftragt werden

01

Entlastung der Fachabteilung

Die Vorbereitung einer Ausschreibung Catering und Verpflegungsleistungen — inklusive Bedarfsanalyse, Definition des Versorgungsmodells, Leistungsverzeichnis, Speiseplan- und Kostformenkatalog, Eignungs- und Qualitätsanforderungen sowie Vergabeunterlagen — kostet in der Regel mehrere hundert Stunden Fachkapazität. Wir übernehmen diese Vorbereitungsarbeit in modularer Form, nach Ihrem Bedarf. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen; die aufwendige Detailarbeit machen wir.

02

Qualitätssicherung in der Leistungsbeschreibung

Die häufigsten Probleme im laufenden Verpflegungsvertrag — Akzeptanzverluste bei den Tischgästen, eintönige Speisepläne, nicht zuverlässig eingehaltene Kostformen, lückenhafte Allergenkennzeichnung, Konflikte um Mengenkalkulation und Speisenrücklauf — entstehen nicht beim Vertragsabschluss, sondern später, weil die Leistungsbeschreibung Lücken hatte oder die Qualitätsanforderungen zu allgemein formuliert waren. Unsere Leistungsbeschreibungen sind so aufgebaut, dass klar ist, welche Speisen in welcher Qualität in welcher Frequenz angeboten werden müssen, wie Speiseplan-Vielfalt und Bio-Anteil verbindlich verankert werden, wie Schlechtleistung sanktioniert wird. Diese Lücken vermeiden wir konsequent, weil wir sie aus vielen Verfahren kennen.

03

Marktkenntnis und Kalkulationsverständnis

Wir begleiten seit Jahren Ausschreibungen im Bereich der Gebäudedienstleistungen und verstehen, wie Caterer kalkulieren: welche Wareneinsatz- und Personalquoten realistisch sind, wo Bio-Anteile, Regionalität und Frischeprodukte korrekt eingepreist werden, welche Bestellmengen-Schwankungen kalkulatorisch verkraftbar sind, welche Bieter-Kalkulationen tragfähig sind und welche im Betrieb scheitern. Diese Kenntnis bringen wir in die Wertung der Angebote ein — ohne Empfehlungen für oder gegen einzelne Bieter, aber mit einer fachlichen Einschätzung, welche Angebote belastbar sind.

Unsere Leistungen — modular buchbar

Sie entscheiden, welchen Teil des Prozesses Sie in eigene Hand nehmen und wo Sie uns hinzuziehen. Die folgenden Bausteine sind einzeln oder kombiniert beauftragbar.

01

Bedarfsanalyse und Konzepterstellung

Systematische Erfassung der Versorgungssituation: wie viele Tischgäste in welcher Zielgruppe (Schule, Kita, Mensa, Behördenkantine, Pflege/Krankenhaus), welche Versorgungszeiten, welche baulich-technischen Voraussetzungen vor Ort. Festlegung des passenden Versorgungsmodells (Eigenproduktion, Anlieferung warm, Cook & Chill, externe Bewirtschaftung). Bewertung der bisherigen Verpflegungssituation und Identifikation von Optimierungspotenzialen.

02

Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis

Erstellung einer differenzierten Leistungsbeschreibung mit klarer Trennung von Mittagsverpflegung (Hauptmahlzeit, Vielfalt der Komponenten, Kostformen), Frühstück und Zwischenmahlzeiten (Kita, Schule, Pflege), Sonderverpflegung (Veranstaltungen, Konferenzen, Sondertermine) sowie Vending und Kioskbetrieb (sofern vorhanden). Das Leistungsverzeichnis wird so strukturiert, dass Bieter vergleichbare Kalkulationen abgeben — inklusive Wareneinsatz, Personalstunden, Geräte- und Geschirrnutzung.

03

Vergabeunterlagen und Verfahrensbegleitung

Unterstützung bei der Zusammenstellung der vollständigen Vergabeunterlagen, fachliche Mitwirkung bei der Entwicklung der Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie der Wertungsmatrix. Fachliche Begleitung des Verfahrens bis zur Zuschlagsentscheidung — einschließlich Bieterkommunikation, Angebotsbewertung und fachlicher Einschätzung. Besondere Beachtung erfahren bei Catering die qualitativen Zuschlagskriterien: Speiseplankonzepte, Bio-Anteils-Konzepte, Allergenmanagement und Hygienekonzepte können nicht nur über den Preis bewertet werden.

04

Vertragsmitwirkung mit Qualitätssicherungs-Mechanismen

Fachlicher Beitrag zum Vertragsdokument — damit es Themen wie Speiseplan-Verbindlichkeit, Kostformen-Garantien, Bio- und Regionalitätsquoten, Allergenkennzeichnung, Sanktionsregelungen bei Schlechtleistung, Anpassungsmechanismen für Mengenschwankungen und klare Zuständigkeiten für Ansprechpartner praxisbezogen enthält. Berücksichtigung der branchenüblichen Tariflandschaft und der sich daraus ergebenden Kalkulationsgrundlagen.

05

Qualitätsmessung und Abnahme

Definition messbarer Qualitätskriterien: Speisenqualität nach DGE-Standards, Vielfalt der Speisepläne, Einhaltung der Kostformen-Auswahl, Bio-Anteil-Nachweise, HACCP-Dokumentation, Akzeptanzbefragungen bei den Tischgästen. Aufbau von Kontrollroutinen, die im laufenden Vertrag praktikabel sind und den Abnahmeprozess im Alltag nicht ausufernd gestalten.

06

Soziale und ökologische Kriterien

Integration ökologischer Standards in die Leistungsbeschreibung: Bio-Anteile, regionale Beschaffung, klimafreundliche Speisenplanung, Reduktion von Lebensmittelverschwendung. Soziale Standards — tarifliche Vergütung, Arbeitsbedingungen in der Speisenproduktion, Sprachanforderungen für die Speisenausgabe — werden ebenfalls als Zuschlagskriterien gewichtet oder als verbindliche Mindestanforderungen formuliert, je nach Ihrer Priorisierung.

07
Über den Zuschlag hinaus

Qualitätssicherung und Bestandsbetreuung

Die Begleitung endet nicht mit dem Zuschlag. Wir unterstützen bei Speisenqualitäts-Kontrollen im laufenden Vertrag, bei Auswertung der Speiseplan-Einhaltung, bei der Behandlung von Mängelanzeigen und Akzeptanzbefragungen sowie bei der strukturierten Eskalation im Falle wiederkehrender Schlechtleistung. So bleibt der Vertrag über die gesamte Laufzeit tragfähig, und Nachbesserungen erfolgen geplant statt reaktiv.

Beratungsweg

Sanierungsmandate — wenn bestehende Verträge nicht mehr tragen

Ein häufiger Anlass für unsere Beauftragung sind nicht Erstausschreibungen, sondern bestehende Verträge, die nicht mehr tragen: Die Speisenqualität nimmt im Zeitverlauf ab und Akzeptanzverluste werden sichtbar, Speisepläne wiederholen sich und werden einseitig, beim Caterer kommt es zu häufigen Personalwechseln oder Verständigungsproblemen in der Speisenausgabe.

In diesen Fällen führen wir eine Vertragsanalyse durch, identifizieren die Ursachen der Schwierigkeiten und entwickeln ein Vorgehen — das von einer Nachbesserung im bestehenden Vertrag bis zu einer vollständigen Neuausschreibung reichen kann. Ziel ist eine Ausgangslage, die für die nächsten Jahre trägt.

Die Sanierung bestehender Verträge ist ein eigenständiger Beratungsweg — für öffentliche und private Auftraggeber gleichermaßen.

Fachliche Tiefe

Fachliche Besonderheiten der Catering- und Verpflegungsausschreibung

Die Ausschreibung Catering und Verpflegungsleistungen unterscheidet sich von anderen Dienstleistungs-Ausschreibungen durch mehrere fachliche Eigenheiten, die wir in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag berücksichtigen:

HACCP und Lebensmittelhygiene

Die Anforderungen aus VO (EG) 852/2004 und nationalen Hygieneverordnungen sind kein Bonus, sondern Pflicht. Wir formulieren die Eignungsanforderungen so, dass HACCP-Konzept, Hygieneschulungen und regelmäßige Eigenkontrollen des Auftragnehmers verfahrenssicher nachgewiesen werden — und im laufenden Vertrag prüfbar bleiben.

Kostformen-Vielfalt und DGE-Standards

Vegetarische, vegane, religiös motivierte, allergiefreie und medizinisch indizierte Kostformen müssen verbindlich vorgehalten werden — in Schule und Kita zusätzlich nach DGE-Qualitätsstandards. Wir verankern den verbindlichen Kostformenkatalog in der Leistungsbeschreibung, sodass er nicht im Lauf der Vertragslaufzeit ausgedünnt wird.

Speisepläne und Menüplanung als Vertragsbestandteil

Speisepläne sind kein nettes Beiwerk, sondern vertraglich verbindliches Element. Wir regeln Vorlauffristen, Vielfalts-Anforderungen, saisonale Schwerpunkte und Wiederholungsbeschränkungen so, dass im laufenden Vertrag Klarheit besteht — und die Speisepläne nicht nach den ersten Monaten einseitig werden.

Allergenkennzeichnung nach LMIV

Die Lebensmittelinformationsverordnung verpflichtet zur Kennzeichnung der 14 Hauptallergene — auch in der Gemeinschaftsverpflegung. Wir formulieren Anforderungen an Kennzeichnung, Schulung des Ausgabepersonals und Fehlertoleranz so, dass die LMIV-Pflicht praxisnah erfüllt wird, ohne den Betrieb auszubremsen.

Bio-Anteil und Regionalität

In vielen Vergabeverfahren werden verbindliche Bio-Anteile (häufig 20–30 %, mit steigender Tendenz im öffentlichen Sektor) und Regionalitäts-Vorgaben gefordert. Wir verankern diese Vorgaben so, dass sie nicht nur formal auf dem Papier stehen, sondern durch Wareneinsatz-Nachweise und Bio-Zertifikate prüfbar werden.

Häufige Fragen

FAQ zur Ausschreibung

Ist Schulverpflegung eine Vergabe oder eine Konzession?

Das hängt von der Vertragsstruktur ab. Trägt der Auftragnehmer das wirtschaftliche Risiko (z.B. durch Essenszahlen), handelt es sich um eine Konzession. Wird ein festes Entgelt gezahlt, liegt ein klassischer Dienstleistungsauftrag vor. Die korrekte Einordnung bestimmt das anzuwendende Vergaberecht.

Welche Qualitätskriterien sind bei Verpflegungsausschreibungen sinnvoll?

Nährwertstandards (z.B. DGE-Schulverpflegungsstandard), Bio-Anteile, Regionalität, Menüvielfalt und Allergenkennzeichnung. Diese Kriterien müssen prüfbar und nachweisbar sein — vage Formulierungen führen zu Klagen und Nachverhandlungen.

Wie lässt sich die Essensteilnahme durch eine gute Ausschreibung steigern?

Indem Qualitätskriterien und Menügestaltung als Zuschlagskriterien gewichtet werden. Verfahren die ausschließlich den Preis heranziehen, enden regelmäßig bei Anbietern mit minimalem Qualitätsniveau — mit entsprechend geringer Akzeptanz.

Ab welchem Umfang lohnt sich externe Unterstützung bei Verpflegungsausschreibungen?

Ab zwei oder mehr Standorten oder wenn besondere Anforderungen wie Allergenmanagement, Bio-Zertifizierung oder Nachhaltigkeitsnachweise einzufordern sind. Auch bei erstmaliger Konzessionsvergabe ist externe Begleitung empfehlenswert.

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