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Fachberatung

Sicherheitskonzepte für Gebäude und Liegenschaften

Gefährdungen bewerten, Schutzziele festlegen, Maßnahmen beschreiben – ein Konzept, das im Ernstfall trägt und einer Prüfung standhält.

Warum viele Sicherheitskonzepte im Ernstfall nicht tragen

Ein Sicherheitskonzept entsteht oft unter Zeitdruck: Eine Behörde fordert es an, eine Versicherung verlangt es, eine Ausschreibung sieht es vor. Was dabei herauskommt, ist häufig ein Dokument, das formal vorliegt – aber die tatsächliche Lage im Objekt nicht beschreibt.

Die typischen Schwachstellen sind immer dieselben. Gefährdungen werden aus einer Vorlage übernommen statt aus der Begehung. Schutzziele bleiben unbestimmt, weshalb sich später nicht prüfen lässt, ob sie erreicht wurden. Und die Maßnahmen passen nicht zum Betriebsablauf, sodass sie im Alltag umgangen werden.

Ein Konzept, das niemand anwendet, schützt niemanden.

Aufbau eines Sicherheitskonzepts in drei Schritten Drei aufeinander aufbauende Schritte: Gefährdungsanalyse, Schutzziele, Maßnahmen. Ohne den ersten Schritt ist der dritte nicht belastbar. WIE EIN BELASTBARES KONZEPT ENTSTEHT 01 Gefährdungsanalyse Erhoben vor Ort, nicht aus der Vorlage 02 Schutzziele So bestimmt, dass sie prüfbar sind 03 Maßnahmen Organisation, Technik, Personal Ohne Schritt 1 kein belastbarer Schritt 3

Was unsere Konzepte von einer Vorlage unterscheidet

01

Aus der Begehung, nicht aus der Vorlage

Wir sehen uns das Objekt an, bevor wir schreiben. Zugänge, Abläufe, Zeiten, Personal – die Gefährdungsanalyse entsteht aus dem, was tatsächlich vorliegt.

02

Prüfbar für Dritte

Behörden, Versicherer und Aufsichtsgremien müssen nachvollziehen können, wie Sie zu Ihren Schutzzielen gekommen sind. Wir dokumentieren den Weg, nicht nur das Ergebnis.

03

Auch für Dienstleister

Sicherheitsunternehmen müssen in Ausschreibungen Konzepte vorlegen. Wir wissen, worauf Auftraggeber dabei achten – weil wir auf deren Seite gesessen haben.

Vom Rundgang bis zum fertigen Konzept

Die Bausteine bauen aufeinander auf: Ohne Gefährdungsanalyse gibt es keine belastbaren Schutzziele, ohne Schutzziele keine begründeten Maßnahmen. Wer ein vollständiges Konzept braucht, beauftragt die Kette. Häufig genügt aber weniger – etwa der Blick von außen auf ein bestehendes Dokument, bevor es einer Behörde vorgelegt wird.

01

Gefährdungsanalyse

Systematische Erfassung der Risiken vor Ort: bauliche Gegebenheiten, Nutzung, Publikumsverkehr, Betriebszeiten, bisherige Vorfälle.

02

Schutzzielbestimmung

Festlegung, was das Konzept leisten soll – in einer Form, die sich später überprüfen lässt.

03

Konzepterstellung

Maßnahmen zu Organisation, Technik und Personal, abgestimmt auf Ihre Abläufe und Ihr Budget.

04

Alarm- und Notfallplanung

Wer tut was, wenn etwas passiert. Meldewege, Zuständigkeiten, Zusammenwirken mit Rettungskräften.

05

Abstimmung mit Behörden

Begleitung im Austausch mit Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei – auch bei Nachforderungen.

06

Fortschreibung

Ein Konzept veraltet mit dem Objekt. Wir prüfen es regelmäßig und passen es an veränderte Nutzung an.

07

Über das Dokument hinaus

Ein Sicherheitskonzept wirkt erst, wenn die Menschen im Objekt es kennen. Auf Wunsch begleiten wir die Einweisung des Personals, führen Übungen durch und prüfen nach einem Jahr, ob die beschriebenen Abläufe im Alltag tragen. Das ist der Teil, der über die Vorlage bei einer Behörde hinausgeht – und der im Ernstfall den Unterschied macht.

Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird

Was kostet ein Sicherheitskonzept?

Die Kosten hängen von Objektgröße, Nutzungsart und Umfang ab. Ein Konzept für ein einzelnes Verwaltungsgebäude liegt deutlich unter dem für eine Liegenschaft mit Publikumsverkehr und Schichtbetrieb. Im kostenfreien Erstgespräch erhalten Sie eine konkrete Einschätzung.

Wann ist ein Sicherheitskonzept vorgeschrieben?

Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Gefordert wird es meist anlassbezogen: von Genehmigungsbehörden bei Veranstaltungen, von Versicherern als Bedingung, von Auftraggebern in Ausschreibungen oder aus der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzrecht. Ob in Ihrem Fall eine Pflicht besteht, ist eine rechtliche Frage – wir erstellen das Konzept fachlich, die rechtliche Bewertung gehört zu Ihrer Rechtsberatung.

Wie lange dauert die Erstellung?

Bei einem klar abgegrenzten Objekt rechnen Sie mit vier bis sechs Wochen ab Begehung. Umfangreichere Liegenschaften oder Abstimmungen mit mehreren Behörden verlängern das entsprechend.

Wie oft muss ein Konzept aktualisiert werden?

Immer dann, wenn sich die Lage ändert: Umbau, neue Nutzung, veränderte Betriebszeiten, ein Vorfall. Unabhängig davon empfehlen wir eine Überprüfung im Zweijahresrhythmus – auch, weil sich die Erwartungen von Behörden und Versicherern verschieben.

Brauche ich ein Sicherheitskonzept, wenn ich einen Sicherheitsdienst ausschreibe?

Nicht zwingend, aber es hilft erheblich. Ohne Konzept beschreibt eine Ausschreibung meist nur Präsenzzeiten und Qualifikationen, also den Aufwand und nicht das Ziel. Mit Konzept lässt sich formulieren, was der Dienst tatsächlich leisten soll, und Angebote werden vergleichbar. Umgekehrt gilt: Wer bereits ausschreibt und noch kein Konzept hat, kann beides parallel entwickeln. Zur Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen haben wir einen eigenen Bereich.

Weiterführende Inhalte

Fachbeiträge zu diesem Thema aus unserem Blog.

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