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Leistungskontrolle

Leistungskontrolle in der Reinigung: was tatsächlich geprüft wird

Die Stichprobe entscheidet über alles Weitere. Wie eine Begehung zur belastbaren Kontrolle wird, warum die Annahmestichprobenprüfung nach DIN ISO 2859-1 eine eigene Anpassung braucht und was die Nebenräume über ein Objekt verraten.

Leistungskontrolle · · Christian Schuhen

Der Flur sieht gut aus. Er ist auch der einzige Bereich, den die Objektleitung vor einem angekündigten Termin mit Sicherheit noch einmal in Augenschein nimmt. Wer eine Begehung vierzehn Tage vorher ankündigt und dann den Weg vom Haupteingang bis zum Besprechungsraum abgeht, prüft die Vorbereitung des Dienstleisters. Über die Leistung erfährt er nichts.

Das ist der Grund, warum so viele Qualitätsgespräche im Kreis laufen. Beide Seiten haben Eindrücke, keine Seite hat Daten, und am Ende gewinnt derjenige, der lauter ist oder länger dabei.

Zwei Fragen, die regelmäßig vermischt werden

Ist es sauber, und wurde das Geschuldete erbracht? Das sind verschiedene Fragen, und die übliche Kontrolle beantwortet nur die erste.

Ein Raum kann sauber sein, ohne dass an diesem Tag jemand darin war, weil er kaum genutzt wird. Er kann vertragsgemäß gereinigt und trotzdem unbefriedigend aussehen, weil das Verfahren nicht zur Oberfläche passt oder weil der Turnus zu niedrig angesetzt wurde. Und er kann sauber wirken und dabei genau die Leistungen vermissen lassen, die man nicht sieht, etwa die Sanitärgrundreinigung oder das Wischen unter dem Mobiliar.

Eine belastbare Leistungskontrolle trennt deshalb das beobachtete Ergebnis von der vertraglichen Prüfung und führt beide erst am Schluss zusammen.

Die Stichprobe entscheidet über alles Weitere

Wer kontrolliert, wählt aus. Und die Auswahl bestimmt das Ergebnis stärker als der Maßstab, den man anlegt.

Drei Regeln machen aus einer Begehung eine Stichprobe.

Erstens: nur Räume ziehen, die geschuldet gereinigt sein müssten. Aus dem Raumbuch ergibt sich, an welchen Wochentagen ein Raum bedient wird. Wer am Donnerstag einen Raum beanstandet, der montags und mittwochs gereinigt wird, hat nichts festgestellt. Brauchbar sind Räume, die heute oder gestern an der Reihe waren.

Zweitens: nach einer Regel ziehen und die Auswahl bis zum Beginn verdeckt halten. Beides gehört zusammen, und beides wird häufig verwechselt. Eine Liste, die vorab bekannt ist, führt zu einem vorbereiteten Zustand; das ist nicht ehrenrührig, jeder würde es tun, und es senkt die Aussagekraft erheblich. Eine Auswahl, die der Prüfer spontan vor Ort trifft, ist deshalb aber noch nicht unverzerrt. Menschen laufen die kurzen Wege, betreten die bekannten Problemräume und meiden das dritte Obergeschoss. Belastbar wird es erst mit einer dokumentierten Zufalls- oder Auswahlregel über die fälligen Räume, geschichtet nach Raumgruppen, gezogen kurz vor Beginn und dem Dienstleister erst vor Ort mitgeteilt.

Dazu gehört, was seit der Reinigung passiert ist. Ein Raum, in dem gestern abends eine Veranstaltung stattgefunden hat, ist heute kein Beleg für schlechte Reinigung. Zugangssperren, Bauarbeiten, Witterung und außergewöhnliche Nutzung gehören vor der Bewertung erfasst, sonst wird Nutzerverhalten als Mangel gezählt.

Drittens: den Umfang nicht nach Gefühl bestimmen. Als Grundlage dient in der Branche die Annahmestichprobenprüfung nach Attributen, beschrieben in der DIN ISO 2859-1. Sie liefert Tabellen, aus denen sich zu einer Losgröße und einem Prüfniveau der Stichprobenumfang und die zulässige Zahl fehlerhafter Einheiten ergibt, und sie empfiehlt, sofern nichts anderes vereinbart ist, das mittlere Prüfniveau.

Damit ist allerdings noch kein Reinigungsprüfverfahren vorhanden. Die Norm stammt aus der Warenprüfung, und ihre Übertragung auf Gebäude ist eine eigene methodische Anpassung, die im Vertrag beschrieben sein muss. Zu entscheiden sind mindestens: was das Los ist, ob die Einheit der Raum oder die Kombination aus Raum und Leistungsart ist, was als fehlerhafte Einheit gilt, welche Fehlerklassen es gibt, welcher AQL-Wert und welches Prüfniveau gelten, wie gezogen wird und welche Ausgabe der Norm anzuwenden ist. Der letzte Punkt ist kein Formalismus: International ist 2026 eine neue ISO-Ausgabe erschienen, während in Deutschland weiterhin die Fassung von 2014 geführt wird. Wer die Ausgabe nicht benennt, streitet später darüber.

Eine Grundvoraussetzung wird dabei fast immer übergangen: Ein Los sollte aus vergleichbaren Einheiten bestehen. Ein Raumbuch mit Büros, Sanitärbereichen, Fluren, Küchen und Technikräumen ist keine homogene Grundgesamtheit. Ohne Schichtung nach Raumgruppen rechnet man Ungleiches zusammen.

Dazu der häufigste Anwendungsfehler. Ein AQL-Plan beantwortet eine Ja-Nein-Frage: Wird das Los angenommen oder zurückgewiesen. Der AQL-Wert selbst ist zwar eine Prozentgröße, nämlich der noch annehmbare Anteil fehlerhafter Einheiten. Die in einer Stichprobe beobachtete Fehlerquote ist deshalb aber kein Qualitätsgrad des ganzen Objekts, und sie taugt nicht als Schulnote. Wer mit einem abgestuften Prozentwert arbeiten will, braucht ein Bewertungsverfahren, das Abstufungen je Leistungsart kennt und über Raumgruppen gewichtet. Beides ist möglich und beides ist vertretbar. Man sollte sich nur für eines entscheiden und die Abzugsregel an das gewählte System anschließen, statt einen Prozentwert aus einem Annahmeplan abzuleiten, der ihn nicht hergibt.

Unabhängig vom eingesetzten Werkzeug gilt dabei eine Regel, an der viele Systeme scheitern: Grundgesamtheit, Turnusstand, Auswahlregel und Bewertungsmaßstab jeder Kontrolle müssen unveränderlich festgehalten werden. Ändert sich das Raumbuch später, darf das eine abgeschlossene Kontrolle nicht rückwirkend verändern. Ohne diese Festschreibung sind zwei Kontrollen aus verschiedenen Jahren nicht vergleichbar, und damit fällt der Verlauf weg, der eigentlich interessiert.

Was die Nebenräume zeigen

Eine Fläche lässt sich vor einem Termin herrichten. Eine Reinigungskammer auch, aber sehr viel schlechter, und was ein geübtes Auge dort sieht, betrifft Dinge, die sich nicht über Nacht ändern.

Was dort geprüft wird, ist schnell aufgezählt. Der Zustand der Kammer selbst. Ob die eingesetzten Maschinen gepflegt sind, ob die Pads sauber und die richtigen sind, ob Wischbezüge tatsächlich gewaschen und nicht nur ausgespült werden. Ob für alle im Objekt vorhandenen Mittel aktuelle Sicherheitsdatenblätter vorliegen. Ob Gefahrstoffe vorschriftsmäßig gelagert und gekennzeichnet sind. Und ob das Vierfarbsystem für Reinigungstücher eingehalten wird, das Sanitär, Sanitärkeramik, Allgemeinflächen und Küchenbereiche voneinander trennt.

Das Farbsystem ist branchenübliche Praxis und keine Norm, aber es ist ein zuverlässiger Indikator. Wo alle Tücher dieselbe Farbe haben oder wo in der Kammer nur noch eine Farbe vorrätig ist, arbeitet niemand danach, unabhängig davon, was in der Betriebsanweisung steht.

Der zweite Nebenschauplatz ist der Materialeinkauf, und hier ist Vorsicht geboten. Bestellmengen über die Vertragslaufzeit lassen sich nachträglich schwer herstellen, und deshalb sind sie eine brauchbare Plausibilitätsprüfung. Ein Beweis sind sie nicht. Material kann aus Altbeständen stammen, zentral für mehrere Objekte beschafft, über einen Unterauftragnehmer bezogen oder in der Buchhaltung falsch zugeordnet worden sein. Und bei werkseitig vergüteten Belägen kann es sein, dass ein Grundreiniger gar nicht vorgesehen ist. Wer auffällige Mengen findet, hat einen Anlass zur Nachfrage und noch kein Ergebnis.

Die vertragliche Seite

Neben der beobachteten Sauberkeit steht die Frage, ob die Vertragspflichten erfüllt sind, die man nicht sehen kann.

Eine Frage entscheidet dabei über die halbe Prüfung: Was schuldet der Vertrag eigentlich? Ergebnisorientierte Verträge schulden Leistungsarten, Turnusse und ein Qualitätsniveau und überlassen dem Auftragnehmer, wie er das organisiert. Zeit- oder personalorientierte Verträge schulden Stunden, Anwesenheitszeiten oder eine Mindestbesetzung. Die interne Kalkulation eines Bieters ist im ersten Fall keine geschuldete Einsatzstärke, und eine Kontrolle, die dort Stunden nachzählt, prüft am Vertrag vorbei.

Ist das geklärt, decken sechs Bereiche das Wesentliche ab.

Leistungsumfang und Zeiten. Werden vereinbarte Reinigungszeiten eingehalten, sofern sie vereinbart sind? Gerade bei Objekten mit eingeschränkten Zutrittsfenstern verschiebt sich das über die Jahre, ohne dass jemand widerspricht.

Personal und Qualifikation. Entspricht der Personaleinsatz dem, was der Vertrag verlangt? Wird eingewiesen, und ist das dokumentiert? Die Fluktuation gehört ausdrücklich dazu, weil sie die Objektkenntnis aufzehrt, für die der Auftraggeber bezahlt.

Reinigungsmittel und Technik. Werden die im Angebot benannten oder gleichwertige Mittel eingesetzt? Bei Vergaben mit Umweltkriterien ist das ein Zuschlagskriterium gewesen, und dann ist die spätere Abweichung mehr als eine Nachlässigkeit.

Kommunikation und Dokumentation. Gibt es eine benannte, erreichbare Objektleitung? Werden Mängelanzeigen nachvollziehbar bearbeitet? Wird ein Schlüssel- und Zugangsprotokoll geführt?

Unterauftragnehmer. Prüfen Sie, ob eingesetzte Unterauftragnehmer den Anzeige-, Nachweis- und Zustimmungspflichten entsprechen, die Vergabeunterlagen und Vertrag vorsehen, und ob sie dieselben Anforderungen erfüllen. Was gilt, steht nicht im Gesetz, sondern in Ihren eigenen Unterlagen.

Hygiene und Arbeitsschutz. Wird der für diese Einrichtung angepasste Hygieneplan beachtet, nicht der Rahmenplan des Landes? Werden Desinfektionsmittel sachgerecht dosiert? Wird persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt und getragen?

Einzelbefund und Muster

Ein Fleck ist ein Fleck. Ihn zu dokumentieren ist richtig, aber er begründet keine Aussage über die Leistung.

Eine Ausnahme vorweg, und sie ist wichtig: Manche Einzelbefunde müssen unabhängig von jeder Häufigkeit sofort behandelt werden. Eine Kontamination mit Körperflüssigkeiten, ein ungesicherter Gefahrstoff, eine akute Rutschgefahr, ein falsch angewandtes Desinfektionsverfahren. Solche Fehler gehören in eine eigene Klasse, sonst verdünnen sie sich in einer großen Stichprobe zur Unsichtbarkeit.

Jenseits davon wird es interessant, wenn sich derselbe Befund häuft. Wenn in einer Raumgruppe dieselbe Leistungsart in einem erheblichen Teil der geprüften Räume beanstandet wird und die Stichprobe groß genug ist, um Zufall unwahrscheinlich zu machen, liegt kein Sauberkeitsproblem vor, sondern ein Organisationsproblem. Dahinter steckt dann eine von wenigen Ursachen: Die Leistung ist im Revierplan nicht enthalten, das Gerät fehlt, oder sie wurde nie eingewiesen.

Ab welchem Anteil und ab welcher Zahl geprüfter Räume von einem Muster gesprochen wird, sollte vorab festgelegt sein. Sonst entsteht die Grenze im Nachhinein aus dem Ergebnis.

Diese Unterscheidung ist der Unterschied zwischen einer Mängelliste und einem verwertbaren Befund. Eine Mängelliste führt zu Nacharbeit an den aufgeführten Stellen, und drei Monate später steht dasselbe wieder darin. Ein Musterbefund führt zu einer Änderung im Ablauf.

Voraussetzung dafür ist, dass Räume, in denen eine Leistungsart gar nicht vorkommt, aus der Betrachtung herausfallen und nicht als „unauffällig" mitzählen. Sonst verdünnt sich jede Auffälligkeit, bis sie unsichtbar wird.

Der Verlauf ist wertvoller als der Einzelwert

Ein Kontrollergebnis von 87 sagt für sich genommen wenig. Drei aufeinanderfolgende Ergebnisse von 92, 88 und 81 sagen mehr, und zwar schon bevor eine Schwelle unterschritten ist.

Mehr heißt allerdings nicht sicher. Jede Stichprobe schwankt, und ob eine Bewegung über der Schwankungsbreite liegt, hängt an der Stichprobengröße, an der Jahreszeit, an der Nutzungsintensität und daran, ob dieselben Raumgruppen geprüft wurden. Ein Trend ist ein Anlass für eine Ursachenfrage, kein Urteil.

Damit überhaupt ein Verlauf entsteht, müssen die Kontrollen vergleichbar sein: dieselbe Raumgruppenstruktur, dieselben Bewertungsstufen, dieselbe Auswahlregel. Sinnvoll sind dabei zwei Reihen nebeneinander. Der Objekttrend läuft über Dienstleisterwechsel hinweg weiter und zeigt, wie sich das Gebäude über die Jahre entwickelt. Der Vertragstrend beginnt mit jedem neuen Auftragnehmer neu und zeigt, was ihm zuzurechnen ist. Wer nur eine Reihe führt, verliert entweder die Objektgeschichte oder die Zurechenbarkeit.

Was Sie beim nächsten Rundgang selbst tun können

Nehmen Sie das Raumbuch mit und suchen Sie sich drei Räume aus, die laut Turnus heute gereinigt sein müssten. Erst vor Ort aussuchen, nicht vorher.

Bitten Sie darum, die Reinigungskammer zu sehen. Sie brauchen dafür kein Fachwissen; für ein erstes Bild genügt der Gesamteindruck. Für eine förmliche Feststellung brauchen Sie danach konkrete Kriterien und eine Dokumentation.

Fragen Sie nach den Gefahrstoffen. Zu prüfen ist nicht allein, ob ein Ordner mit Sicherheitsdatenblättern in der Kammer steht, denn die Bereitstellung kann auch digital erfolgen. Es geht darum, ob ein Gefahrstoffverzeichnis existiert, ob die erforderlichen Informationen für die Beschäftigten aktuell und zugänglich sind, ob verständliche Betriebsanweisungen vorliegen und ob tätigkeitsbezogen unterwiesen wurde. Wenn darauf niemand antworten kann, haben Sie einen Befund, der nichts mit Sauberkeit zu tun hat und trotzdem zählt.

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